Willkommen bei IDT – Ihre KFZ-Gutachter Berlin Charlottenburg und Experten für Unfall-Gutachten und Schadensbewertung
Wir freuen uns, Sie auf unserer Webseite begrüßen zu dürfen, Ihrem Anlaufpunkt für professionelle Dienstleistungen im Bereich Unfall-Gutachten und Schadensbewertung. Unser engagiertes Gutachter -Team aus erfahrenen Sachverständigen steht Ihnen zur Seite, um eine genaue und umfassende Beurteilung Ihres Fahrzeugs vorzunehmen.
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Unfallgutachten
Schadensbewertung
Schadensmanagement
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Warum ein KFZ-Gutachten?
Ein Unfall oder Schaden am Fahrzeug kann eine Vielzahl von Unannehmlichkeiten verursachen. Ob es nun um die Klärung von Haftungsfragen, die Durchsetzung von Versicherungsansprüchen oder die genaue Feststellung des Schadenumfangs geht – ein professionelles Unfall-Gutachten ist der Schlüssel zu einer reibungslosen Abwicklung. Unsere Sachverständigen in Charlottenburg erstellen präzise Gutachten, die nicht nur den aktuellen Zustand Ihres Fahrzeugs dokumentieren, sondern auch die Grundlage für eine effektive Reparatur oder den Austausch beschädigter Teile bilden. Ein Schadensgutachten ist die Grundlage für ihren Schadensersatzanspruch nach einem Auto-Unfall gegenüber der haftenden Versicherung. Es beziffert die zu erwartenden Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges sowie weitere Nebenkosten, wie Nutzungsausfall und Wertminderung (siehe Haftpflichtschaden) .
Fahrzeuge
Unsere Sachverständige bearbeiten Unfallschäden an
PKW,
Motorrad,
E-Bikes
LKW & Wohnmobil
und auch an Sonderfahrzeugen, wie Wohnwagen oder Anhänger.
Unsere Sachverständige erstellen umfassende Unfallgutachten, die nicht nur den aktuellen Schadensumfang dokumentieren, sondern auch eine genaue Bewertung der Reparaturkosten bieten
Termine
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Erfahrung und Expertise:
Unsere Sachverständigen verfügen über umfassende Erfahrung und Expertise im Bereich der KFZ-Gutachten. Unsere KFZ-Gutachter in Berlin Charlottenburg kennen sich mit allen Fahrzeugtypen aus und sind auf dem neuesten Stand der aktuellen Gesetzgebung.
Transparente und verständliche Gutachten:
Unsere Sachverständigen legen Wert auf Transparenz und erstellen Gutachten in einer klaren und verständlichen Sprache. Unsere Kunden sollen genau verstehen, welche Schäden vorliegen und welche Maßnahmen empfohlen werden.
Schnelle und zuverlässige Abwicklung:
Unsere Sachverständigen wissen, dass Zeit oft von entscheidender Bedeutung ist. Unsere Arbeitsprozesse sind darauf ausgerichtet, Gutachten effizient zu erstellen und Ihnen für eine schnelle Regulierung schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.
Filiale Charlottenburg
Ingenieur und KFZ-Sachverständigenbüro IDT
Königin-Elisabeth-Str. 7 14059
Berlin Charlottenburg
Tel.: +49 30 600 54 593
Unsere Sachverständige klären auf!
Bei einem Unfallschaden ist zunächst die Unfall-Schuldfrage sehr wichtig. Hieraus ergibt sich, welche Rechte bzw. Pflichten Sie haben.
Sind Sie bei einem Unfall unverschuldet, dann haben Sie als Geschädigter folgende Möglichkeiten:
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- Sie können das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihres Wahl reparieren lassen
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- oder Sie können den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug auf Basis des Gutachtens fiktiv abrechnen lassen.
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- Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung.
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- Ferner haben Sie das Recht zur Bestimmung der Schadenshöhe einen eigenen unparteiischen Sachverständigen/Gutachter zu suchen und zu beauftragen, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
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- Ebenso können Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen.
Grundsätzlich gilt die Einhaltung der Schadensminimierungspflicht.
Sind Sie an einem Unfall verschuldet, dann haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung und müssen diesen Schaden selbst tragen.
Sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, sind Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB).
Sind Sie in einem Unfall verwickelt, bei dem die Schuldfrage strittig bzw. ungeklärt ist, dann empfehlen wir Ihnen unbedingt, sich einen neutralen Ratgeber zu Hilfe zu suchen.
Es empfiehlt sich, ein Gutachten für die Beweissicherung und zur Sicherung Ihrer Ansprüche in Auftrag zu geben.
In solch einem Fall haben wir auch besondere Lösungen für Sie, die Ihr Kostenrisiko berücksichtigen.
Lassen Sie sich erst einmal kostenfrei und unverbindlich beraten. Unsere Sachverständige führen zunächst eine kostenfreie Erst-Einschätzung durch. Das ist die Grundlage für die weitere unverbindliche Beratung und Vorgehensweise.
Wir empfehlen Ihnen, einen Termin zwecks unverbindlicher Beratung und Besichtigung zu vereinbaren oder unseren telefonischen Beratung-Service zu nutzen.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern. |
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Email : info@kfz-gutachten-berlin.de
Unverbindlicher und kostenloser Vor-Ort-Service durch unseren KFZ-Sachverständigen in unserer Filiale in Charlottenburg.
Jetzt anrufen und unverbindlich beraten lassen
030 – 600 54 30
Unsere Standorte
Ingenieur- und KFZ-Sachverständigenbüro IDT
Filiale Charlottenburg - Wilmersdorf
Filiale Berlin Wedding/Mitte
Drontheimer Str. 6
13359 Berlin Wedding
Anfahrt / Karte
Tel.: +49 30 407 54 733
info@berlin-unfallgutachten.com
FAQ – KFZ Gutachter
Wann brauche ich einen Sachveständigen/Gutachter ?
Ob Sie unverschuldet oder verschuldet in einem Fahrzeug-Unfall verwickelt sind, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall die Kontaktaufnahme mit einem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl, denn Sie haben durch ein unverbindliches kostenloses Gespräch nicht zu verlieren.
Ein Sachverständiger kann Ihre Fragen beantworten und Ihnen viele wertvolle Informationen geben.
Was macht ein Sachverständiger/Gutachter genau ?
Ein Sachverständiger/Gutachter spielt eine entscheidende Rolle bei der Analyse und Bewertung von Fahrzeugschäden. Er begutachtet das Fahrzeug vor Ort, nimmt alle Schäden akribisch auf und erstellt ein umfassendes Schadensgutachten. Dieses Dokument dient nicht nur als Grundlage für die Schadensregulierung, sondern enthält auch relevante Informationen über mögliche Folgekosten, Reparaturdauer und den aktuellen Wert des Fahrzeugs.
Das Risiko, wenn ich den Sachverständigen/Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung akzeptiere ?
Bei den meisten Unfällen wird der Geschädigte von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kontaktiert und es wird eine unkomplizierte Schadensregulierung durch einen Gutachter der Haftpflichtversicherung in Aussicht gestellt.
Wenn Sie den Sachverständigen der Haftpflichtversicherung akzeptiert haben, jedoch mit seinem Schadensgutachten nicht einverstanden sind, können Sie zwar nachträglich einen eigenen Sachverständigen beauftragen, aber die Kostenübernahme für Ihren nachträglich bestellten Sachverständigen könnten von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abgelehnt werden.
Daher ist es wichtig, dass Sie von vorn herein einen eigenen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen und die Schadensregulierung in die eigene Hände nehmen. In diesem Fall muss die haftende Versicherung die Kosten für den von Ihnen beauftragten Sachverständigen erstatten.
Wann sollten Sie ich einen eigenen unabhängigen Sachveständigen/Gutachter beauftragen ?
Nur durch einen unabhängigen Sachverständigen wird sichergestellt, dass Ihr Schaden vollständig und ersetzt wird. Dies ist nicht sichergestellt, wenn die Versicherung einene Sachveständige mit der Schadensregulierung beauftragt.
- Unabhängigkeit und Neutralität:
- Der Gutachter der Haftpflichtversicherung arbeitet oft im Interesse seines Auftraggebers, der Haftpflichtversicherung. Ein unabhängiger KFZ-Gutachter, den der Geschädigte selbst beauftragt, kann neutraler agieren und im besten Falle im Interesse des Geschädigten handeln.
- Schutz der eigenen Interessen:
- Ein von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragter Sachverständige oder Gutachter könnte dazu neigen, Schäden eher gering einzuschätzen, um die Haftungskosten für die Versicherung zu minimieren. Ein unabhängiger Sachverständige Ihrer Wahl arbeitet im Auftrag des Geschädigten und ist bei der genauen Schadensbewertung und angemessener Entschädigung objektiv und neutral.
- Gesetzliches Recht auf einen eigenen Gutachter:
- Geschädigte haben das gesetzliche Recht, einen eigenen Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen. Dies ist in § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Die Versicherung ist verpflichtet, die Kosten für diesen Sachverständigen zu tragen, sofern die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.
- Vermeidung von Interessenkonflikten:
- Der Sachverständige der Versicherung arbeitet in erster Linie für das Unternehmen, das die Schadensregulierung übernimmt. Das birgt das Potenzial für Interessenkonflikte, da der Sachverständige möglicherweise Druck verspürt, die Interessen der Versicherung über die des Geschädigten zu stellen.
- Ganzheitliche Schadensbewertung:
- Ein unabhängiger Sachverständige kann eine umfassendere und genaue Schadensbewertung durchführen, einschließlich möglicher versteckter Schäden, die ein von der Versicherung beauftragter Sachverständige möglicherweise nicht vollständig erfasst.
Wählen Sie Ihren eigenen Sachverständigen. Nur so können sie als Geschädigter sicherstellen, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden und eine genaue Schadensbewertung erfolgt, sodass Sie auf Ihrem Schaden nicht sitzen bleiben.
Wie erstellt der KFZ-Sachverständige ein Gutachten?
Der Sachverständige erstellt das Gutachten durch eine detaillierte Inspektion des Fahrzeugs. Dies beinhaltet insbesondere die Aufnahme aller sichtbaren und unsichtbaren Schäden, Defekte und sonstige Mängel, die tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen sind.
Der Sachverständige berechnet die voraussichtlichen Reparaturkosten. In diesem Ist-Zustand werden im Gutachten folgende Informationen festgehalten dokumentiert:
- technische Daten des Fahrzeugs
- besondere Ausstattungsmerkmale
- detaillierte Beschreibung der Unfallschäden
- Lichtbilder zu den aufgeführten Schäden
- Beschreibung notwendiger Reparaturen
- Kostenkalkulation für die Behebung der Schäden
- benötigter Zeitaufwand für die Reparatur
- Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
- Dokumentation bereits vorhandener Schäden am Kfz
- Feststellung der merkantilen Wertminderung
- Bestimmung des Restwerts des Fahrzeugs
- Ermittlung Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges
- Nutzungsausfall bzw. Ersatz durch Mietwagen
Wer beauftragt den KFZ-Gutachter?
In der Regel wählt und beauftragt der Geschädigte selbst den Sachverständigen oder Gutachter. Dies ermöglicht eine neutrale und unabhängige Bewertung des Schadens am Fahrzeug. Der Sachverständige Ihrer Wahl arbeitet nicht im Interesse der Versicherung und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Was muss ein KFZ-Gutachter können und wie finde ich den Richtigen?
Ein qualifizierter Sachverständiger verfügt über umfassende Fachkenntnisse, langjährige Erfahrung und entsprechende Zertifizierungen. Wichtig sind Objektivität, Genauigkeit und transparente Kommunikation. Empfehlungen, Online-Bewertungen und die Reputation des Gutachters können bei der Auswahl eine Rolle spielen.
Wer bezahlt den Sachverständigen Ihrer Wahl ?
Die Kosten für den Sachverständigen sind in der Regel Teil der Schadensregulierung und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Der Geschädigte selbst hat in vielen Fällen keine direkten Kosten zu tragen, es sei denn, es liegt eine besondere Vereinbarung vor oder ein Mitverschulden am Auto-Unfall.
Was kostet ein KFZ-Gutachter?
Die Kosten für ein Unfall-Gutachten variieren je nach Umfang und Komplexität des Unfallschadens. Diese Kosten sind jedoch in der Regel Teil der Schadensregulierung und werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Der Geschädigte selbst hat in vielen Fällen keine direkten Kosten zu tragen.