Die Gutachterkosten richten sich nach der Schadenshöhe bzw. der Regulierungssumme. Wenn Sie bei einem KFZ-Unfall unverschuldet sind: Nach § 249 BGB haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Dabei gehören die Kosten für ein Schadengutachten im Haftpflichtfall mit zum Schadensumfang. Dies gilt auch für die Kosten eines Rechtsanwalts, wenn Sie diesen zur Schadensregulierung hinzuziehen. Vertrauen Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ganz auf uns! Wir ermitteln auch eine evtl. eingetretene Wertminderung sowie den Nutzungsausfall, so dass der gegnerischen Versicherung die vollständige Schadenssumme beziffert wird. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Unfallgegners benötigen Sie ein Unfallgutachten als Beweissicherung. Wichtig hierbei ist, dass Sie eine Beweissicherung von einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen / Kfz-Gutachter durchführen lassen. Die gegnerische Versicherung ist jedoch daran interessiert, den Haftpflichtschaden in durch einen eigenen KFZ-Sachverständigen / Kfz-Gutachter beurteilen zu lassen, was nicht zu Ihrem Vorteil sein muss. Akzeptieren Sie keinen KFZ-Sachverständigen / Kfz-Gutachter, den Ihnen die Versicherung vermitteln will. Suchen Sie als erstes das unverbindliche Gespräch mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen oder mit einem Anwalt Ihres Vertrauen und sprechen Sie mit ihm gemeinsam die notwendigen Schritte ab. Von großem Vorteil kann es sein, wenn Sie schon am Unfallort die Ruhe bewahren und soviel wie möglich dokumentieren. Sie müssen am Unfallort keine Stellungnahme zum Unfallhergang abgeben. Diese Freiheit besteht nicht ohne Grund. Denn diese Stellungnahme sollte zumindest in einem schockfreien Zustand erfolgen. Unterschreiben Sie daher niemals ein Schuldanerkenntnis. Falls Sie Verbindung zur Versicherung des Unfallgegners haben sollten, lassen Sie sich von dieser nicht beeinflussen. Meistens wird eine schnelle Schadensregulierung zu versprechen, lassen Sie sich auf keinen Fall darauf ein. Etwaige Absprachen zur Unfallregulierung müssen nicht am Unfallort erfolgen und haben auf jeden Fall Zeit bis zum nächsten Tag. Akzeptieren Sie von der Versicherung des Unfallgegners keine schnelle Abfindungszahlung. Akzeptieren Sie keinen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger der Versicherung des Unfallgegners und auch keine Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird. Und vergessen Sie nicht, dass Sie das Recht haben, Ihren Schadensfall von unabhängiger Stelle beurteilen zu lassen, z. B. durch einen freien Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter Ihrer Wahl.
Dies ist eine Beispiel-Seite. Sie unterscheidet sich von Beiträgen, da sie stets an der selben Stelle bleibt und (bei den meisten Themes) in der Navigation angezeigt wird. Die meisten Leute starten mit einem Impressum, der Datenschutzerklärung oder einer „Über uns“-Seite mit einer Vorstellung für mögliche Besucher der Website. Dort könnte zum Beispiel stehen:
Hallo! Tagsüber arbeite ich als Fahrradkurier, nachts bin ich ein aufstrebender Schauspieler und dies hier ist meine Website. Ich lebe in Berlin, habe einen großen Hund namens Jack, mag Piña Coladas, jedoch weniger (ohne Schirm) im Regen stehen gelassen zu werden.
…oder sowas wie:
Unsere Firma XYZ wurde 1971 gegründet und hat seither eine Menge hochqualitativen ABC für die Öffentlichkeit produziert. Ansässig in Gotham City, hat XYZ mittlerweile über 2.000 Mitarbeiter und entwickelt immer wieder großartige Dinge für die ganze Gotham-Gemeinschaft.
Als neuer WordPress-Benutzer solltest du das Dashboard aufrufen, um diese Seite zu löschen und statt dessen eine neue Seite mit deinen eigenen Inhalten erstellen. Viel Spaß!