Warum Sie einen KFZ-Gutachter benötigen ...
Wenn Sie unglücklicherweise einem KFZ-Unfall hatten, dann benötigen Sie einen KFZ-Sachverständiger/KFZ-Gutachter, der zunächst die Höhe der Reparaturkosten an Ihrem beschädigten Fahrzeug ermittelt. Der KFZ-Gutachter dokumentiert seine Ergebnisse in einem KFZ-Gutachten, das Sie benötigen, um zu Ihrem Recht zu kommen.
Sie müssen Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen. Das können Sie wiederum nur mit einem KFZ-Gutachten, das ein unabhängiger KFZ-Gutachter oder KFZ-Sachverständiger in Ihrem Auftrag erstellt hat.
Mit diesem KFZ-Gutachten können Sie dann Ihren Schadensersatzanspruch bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.
Eine Wichtige Empfehlung an dieser Stelle wäre, dass Sie als Geschädigter auch tatsächlich von Ihrem gesetzlich geregelten Recht Gebrauch machen sollten, sich selbst einen unabhängigen KFZ-Gutachter zu wählen.
Ein Kfz-Sachverständiger oder Kfz-Gutachter (auch Unfallgutachter genannt) ist für Sie als unverschuldeten Unfallbeteiligten ein unentbehrlicher Helfer nach einem Kfz-Unfallschaden.
Ein Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger stellt den Schadensumfang fest und dokumentiert es im Gutachten als Beweissicherung und als Grundlage für die Regulierung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung des Sachverhaltes.
Dabei ermittelt ein Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter zunächst die Reparaturkosten, gegebenenfalls den Fahrzeugwert. Bei einem erheblichen Fahrzeugschaden muss der KFZ-Sachverständige auch den Restwert ermitteln.
Erst Informieren, dann Handeln !
Das Wichtigste in diesem Fall ist, sich von einer unabhängigen Stelle Rat zu holen.
Dies kann der Rechtsanwalt Ihres Vertrauen oder ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger sein.
Unsere KFZ-Gutachter können Sie unverbindlich und kostenlos beraten .
Wir informieren Sie unverbindlich darüber, welche Schritte und Maßnahemn in welcher Reihenfolge und mit wem durchzuführen sind, damit Sie letzlich Ihren Anspruch bei der haftenden Versicherung optimal durchsetzen können.
Das unverbindliche Gespräch mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständiger
Als erstes sollten Sie ein unverbindliches Gespräch mit einem unabhängigen KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachter oder mit einem Anwalt Ihres Vertrauen suchen. Lassen Sie sich zunächst kostenlos beraten.
Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger kennt die notwendigen Schritte bei einem Schadensfall. Der frei ausgewählte Kfz-Gutachter kann Ihnen von Anfang an beratend zur Seite stehen.
Rechtlich gesehen,ist die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihr Gegner, für die die eigenen Intressen im Vordergrund stehen dürften. Daher müssen Sie davon ausgehen, dass die Haftplichtversicherung versuchen wird, Ihre gesetzlichen Ansprüche unberechtigter Weise zu kürzen.
Gehen Sie daher nicht voreilig auf Angebote der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein.
Unser Kfz-Sachverständiger / KFZ-Gutachter in Berlin steht Ihnen jederzeit für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur Verfügung. Rufen Sie uns unter 0303-60054593 an
oder besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen :
Filiale 1 : Königin-Elisabeth-Str. 7, 14059 Berlin Charlottenburg
Filiale 2 : Drontheimer Str. 6, 13359 Berlin Wedding/Mitte
Geben Sie die Kontrolle darüber,
- wer Ihren Schadensersatzanspruch ermittelt,
- wer Ihr Fahrzeug begutachtet,
- wer es repariert,
- und ob die Reparatur nach den Richtlinien des Herstellers erfolgt,
nicht an die Haftpflichtversicherung ab.
Daher :
Wählen Sie Ihren eigenen KFZ-Gutachter/Sachverständigen, der Ihren Schadensersatzanspruch ermittelt !
Im Genesatz dazu, wird ein freier, unabhängiger und von Ihnen selbst frei gewählter KFZ-Sachverständiger hre Interessen neutral vertreten. Akzeptieren Sie daher keinen KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachter, den Ihnen die Versicherung vermitteln will. Denn Sie haben bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich das Recht auf einen unabhängigen KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl.
Auch bei einer ungeklärter Schuldrage haben unsere KFZ-Gutachter eine besondere Lösung für Sie.
Rufen Sie unsere KFZ-Gutachter an !
030 - 60054 59 3
Ein Kfz-Sachverständiger oder Kfz-Gutachter (auch Unfallgutachter genannt) ist für Sie als unverschuldeten Unfallbeteiligten ein unentbehrlicher Helfer nach einem Kfz-Unfallschaden.
Ein Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständiger stellt den Schadensumfang fest und dokumentiert es im Gutachten als Beweissicherung und als Grundlage für die Regulierung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung des Sachverhaltes.
Dabei ermittelt ein Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter zunächst die Reparaturkosten, gegebenenfalls den Fahrzeugwert. Bei einem erheblichen Fahrzeugschaden muss der KFZ-Sachverständige auch den Restwert ermitteln.
Sofern Sie an dem Unfallereignis unverschuldet sind, werden neben den Reparaturkosten auch die Kosten für den KFZ-Gutachter bzw. für einen beauftragten Rechtsanwalt von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Hier müssen Sie auch nicht in Vorleistung gehen, da unsere KFZ-Gutachter direkt mit der Versicherung abrechnen.
Unser KFZ-Sachverständiger / KFZ-Gutachter in Berlin begleitet Sie beim Regulierungsverfahren vom Anfang bis zum Ende. Wir übernehmen auch die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung.Wir arbeiten mit Rechtsanwälten zusammen und
Erforderliche Stellungnahmen sowie Nachträge erfolgen kostenfrei durch unsere KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständige. Bei Streitfällen mit der Versicherung schaltet unser KFZ-Sachverständige auch gerne einen Fachanwalt ein, sofern sie das wünschen.
Unser KFZ-Gutachter besichtigt zunächst Ihr Fahrzeug und berät Sie hinsichtlich der notwendigen Schritte und Maßnahmen. Diese Beratung und Besichtigung durch unseren KFZ-Sachverständigen ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden dann über den weiteren Verlauf.
In folgenden Berliner Bezirken ist eine unverbindliche und kostenlose Vor-Ort-Besichtigung durch unsere KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständige möglich :
Charlottenburg
Schöneberg
Zehlendorf
Wilmersdorf
Reinickendorf
Neukölln
Kreuzberg
Tiergarten
Prenzlauer Berg
Spandau
Pankow
Friedrichshain
Wedding
Mitte
Gatow / Kladow
Bei einem unverschuldeten Verkehrs-Unfall haben Sie folgende Regulierungsmöglichkeiten des Unfallschadens :